Vorgehensweise bei Verdacht auf Kindsmisshandlung

Inhaltsverzeichnis

 

Verdacht auf Misshandlung

Hinweise

  • Diskrepanz zwischen Anamnese und Befund
  • Verzögerter Arztbesuch, verzögerte Hospitalisation
  • Unpassendes, fehlendes, wechselndes Erklärungsmuster
  • Zugehörigkeit zu Risikogruppen (Eltern und/oder Kind)
  • Hämatome unterschiedlichen Alters
  • Lokalisation Verletzung oder Verbrühung verdächtig

 

Meldung

Notfallstation

  • Dienst-OA/LA beiziehen
  • Meldung an KSG-Mitglied der Klinik

Abteilung

  • Stationsleitung beiziehen
  • Meldung an Abteilungsarzt/Dienstarzt, bzw. OA/LA oder KSG Mitglied

 

Dokumentation und Beurteilung

Ärzte: ganze Krankengeschichte (aktuell, stationär / ambulant, alt) inkl. Röntgendossier, LUKIS Pflegedokumentation

Pflege: KSG Pflegedokumentation

 

Grundsatz: Kind schützen!

  • Hospitalisation anstreben
  • Eltern zur Zusammenarbeit gewinnen

Hospitalisation oder ambulante Behandlung

Hospitalisation

  • im Einverständnis mit den Eltern
  • gegen den Willen der Eltern: superprovisorische Verfügung mit Antrag auf Enzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts (siehe separates Merkblatt)

Ambulante Behandlung

  • Ausnahme: nur wenn keine akute Bedrohung
  • Rückfrage bei Haus-/Kinderarzt
  • Sorge um Kindswohl äussern
  • weiteren Kontakt vorschlagen
  • OA/LA verantwortlich für Information KSG und Dokumentation

Meldung an zuständiges KSG-Mitglied

Sofern KSG noch nicht informiert: Meldung an zuständiges KSG-Mitglied oder Kathrin Braetschkus (Telefon intern 4371) oder Rolf Stallkamp (intern 1244).

Vorgehen während der Hospitalisation

Erste Fallkonferenz innerhalb von 3 Arbeitstagen:

  • Teilnahme des Abteilungsarztes und der Pflegenden obligatorisch
  • Vorbereitung: gesamte Unterlagen / KG mitbringen
  • Informationen über Kind / Eltern
  • Ziel: Einschätzung der Gefährdung, Festlegen des Procedere
  • Medizinische Betreuung und Pflege bleibt in der Regel bei der zuständigen Abteilung, resp. Klinik

Austritt

Grundsatz: Austritt eines von der KSG betreuten Kindes nur nach Rücksprache mit KSG.

Kopie Austrittsbericht immer auch an KSG (z.H. Rolf Stallkamp, Leiter KSG).

Siehe auch: "Empfehlungen für die Kinderschutzarbeit an den schweizerischen Kinderkliniken", Blaubuch Kinderspital