Vorgehensweise bei Verdacht auf Kindsmisshandlung
- Verdacht auf Misshandlung
 - Meldung
 - Dokumentation und Beurteilung
 - Hospitalisation oder ambulante Behandlung
 - Meldung an zuständiges KSG-Mitglied
 - Vorgehen während der Hospitalisation
 - Austritt
 
Verdacht auf Misshandlung
Hinweise
- Diskrepanz zwischen Anamnese und Befund
 - Verzögerter Arztbesuch, verzögerte Hospitalisation
 - Unpassendes, fehlendes, wechselndes Erklärungsmuster
 - Zugehörigkeit zu Risikogruppen (Eltern und/oder Kind)
 - Hämatome unterschiedlichen Alters
 - Lokalisation Verletzung oder Verbrühung verdächtig
 
Meldung
Notfallstation
- Dienst-OA/LA beiziehen
 - Meldung an KSG-Mitglied der Klinik
 
Abteilung
- Stationsleitung beiziehen
 - Meldung an Abteilungsarzt/Dienstarzt, bzw. OA/LA oder KSG Mitglied
 
Dokumentation und Beurteilung
Ärzte: ganze Krankengeschichte (aktuell, stationär / ambulant, alt) inkl. Röntgendossier, LUKIS Pflegedokumentation
Pflege: KSG Pflegedokumentation
Grundsatz: Kind schützen!
- Hospitalisation anstreben
 - Eltern zur Zusammenarbeit gewinnen
 
Hospitalisation oder ambulante Behandlung
Hospitalisation
- im Einverständnis mit den Eltern
 - gegen den Willen der Eltern: superprovisorische Verfügung mit Antrag auf Enzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts (siehe separates Merkblatt)
 
Ambulante Behandlung
- Ausnahme: nur wenn keine akute Bedrohung
 - Rückfrage bei Haus-/Kinderarzt
 - Sorge um Kindswohl äussern
 - weiteren Kontakt vorschlagen
 - OA/LA verantwortlich für Information KSG und Dokumentation
 
Meldung an zuständiges KSG-Mitglied
Sofern KSG noch nicht informiert: Meldung an zuständiges KSG-Mitglied
Vorgehen während der Hospitalisation
Erste Fallkonferenz innerhalb von 3 Arbeitstagen:
- Teilnahme des Abteilungsarztes und der Pflegenden obligatorisch
 - Vorbereitung: gesamte Unterlagen / KG mitbringen
 - Informationen über Kind / Eltern
 - Ziel: Einschätzung der Gefährdung, Festlegen des Procedere
 - Medizinische Betreuung und Pflege bleibt in der Regel bei der zuständigen Abteilung, resp. Klinik
 
Austritt
Grundsatz: Austritt eines von der KSG betreuten Kindes nur nach Rücksprache mit KSG.
Kopie Austrittsbericht immer auch an KSG (z.H. Rolf Stallkamp, Leiter KSG).
Siehe auch: "Empfehlungen für die Kinderschutzarbeit an den schweizerischen Kinderkliniken", Blaubuch Kinderspital