Tod eines Kindes

Inhaltsverzeichnis

Autor: Team PPC
Version: 04/2020, akt. 10/2023

Im Spital

  • Der Arzt stellt den Tod fest, die Todesbescheinigung (Ärztliche Todesbescheinigung (lu.ch)) wird ausgefüllt
  • Die Eltern dürfen mit dem Kind im Zimmer bleiben, es wird ein Schild an die Tür gehängt (Ips) und im Flur (Onko) ein Totenlicht aufgestellt
  • Falls noch nicht geschehen, erhalten die Eltern von der Pflege notwendige Adressen z.B. Bestattungsunternehmen (s. Sterbeleitfaden, Flyer für Eltern, Intranet)
  • Möchten die Eltern nach Hause gehen, wird das Kind in den Totenraum gebracht
  • Auf Wunsch können die Eltern das Kind mit nach Hause nehmen (Todesbescheinigung muss mitgeführt werden)

Zu Hause

  • Die Eltern stellen den Tod fest, informieren die Kispex oder den betreuenden Arzt
  • In der Regel bestätigt der Hausarzt/ Kinderarzt  den Tod und füllt die Todesbescheinigung aus, Eltern informieren ein Bestattungsunternehmen und das Zivilstandsamt
  • Nach vorheriger individueller Absprache auf expliziten Wunsch der Familie kann auch der fallführende Arzt aus dem Spital in Absprache mit dem Hausarzt den Tod bestätigen