Tod eines Kindes
28.06.24 - Leitfäden Nachgespräch eingefügt
Autor: Team PPC
Version: 04/2020, akt. 10/2023
Im Spital
- Der Arzt stellt den Tod fest, die Todesbescheinigung (Ärztliche Todesbescheinigung (lu.ch)) wird ausgefüllt
- Die Eltern dürfen mit dem Kind im Zimmer bleiben, es wird ein Schild an die Tür gehängt (Ips) und im Flur (Onko) ein Totenlicht aufgestellt
- Falls noch nicht geschehen, erhalten die Eltern von der Pflege notwendige Adressen z.B. Bestattungsunternehmen (s. Sterbeleitfaden, Flyer für Eltern, Intranet)
- Möchten die Eltern nach Hause gehen, wird das Kind in den Totenraum gebracht
- Auf Wunsch können die Eltern das Kind mit nach Hause nehmen (Todesbescheinigung muss mitgeführt werden)
Zu Hause
- Die Eltern stellen den Tod fest, informieren die Kispex oder den betreuenden Arzt
- In der Regel bestätigt der Hausarzt/ Kinderarzt den Tod und füllt die Todesbescheinigung aus, Eltern informieren ein Bestattungsunternehmen und das Zivilstandsamt
- Nach vorheriger individueller Absprache auf expliziten Wunsch der Familie kann auch der fallführende Arzt aus dem Spital in Absprache mit dem Hausarzt den Tod bestätigen
Nachgespräche
► Leitfaden Gespräch mit den Eltern nach dem Tod eines Kindes